Rechtsprechung
BGH, 13.01.2010 - 3 StR 494/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 1 EMRK; Art. 13 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Bemessung der Kompensation durch das Revisionsgericht; bloßer Ausspruch im Tenor) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Vermeidbare Verfahrensverzögerung durch das Abwarten des Ergebnisses eines den Tatverdacht beeinflussenden Vergleichsgutachtens; Notwendigkeit einer Ausstattung der zuständigen Landeskriminalämter mit ausreichenden Mitteln zur Gewährleistung einer effektiven und ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vermeidbare Verfahrensverzögerung durch das Abwarten des Ergebnisses eines den Tatverdacht beeinflussenden Vergleichsgutachtens; Notwendigkeit einer Ausstattung der zuständigen Landeskriminalämter mit ausreichenden Mitteln zur Gewährleistung einer effektiven und ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- sokolowski.org (Kurzinformation)
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung
- sokolowski.org (Kurzinformation)
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EGMR, 29.07.2004 - 49746/99
Übermäßig lange Dauer der Untersuchungshaft und Verstoß gegen den …
Auszug aus BGH, 13.01.2010 - 3 StR 494/09
In entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO hält der Senat die Feststellung der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung für ausreichend, um die - aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts minder schweren - Folgen des Verfahrensverstoßes auszugleichen (vgl. hierzu BGH, Beschl. vom 13. Juni 2008 - 2 StR 200/08 - BGH StV 2009, 692; EGMR NJW 2005, 3125, 3128). - BGH, 13.06.2008 - 2 StR 200/08
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation nur durch Feststellung …
Auszug aus BGH, 13.01.2010 - 3 StR 494/09
In entsprechender Anwendung von § 354 Abs. 1 StPO hält der Senat die Feststellung der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung für ausreichend, um die - aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts minder schweren - Folgen des Verfahrensverstoßes auszugleichen (vgl. hierzu BGH, Beschl. vom 13. Juni 2008 - 2 StR 200/08 - BGH StV 2009, 692; EGMR NJW 2005, 3125, 3128).